FAQs Family

FAQs Family

Nein, sie ist eine Zusatzversicherung für den stationären Krankenhausaufenthalt und bietet darüber hinaus weitere attraktive Vorteile.

Sie können Ihre gesamte Familie über PlusCard Family absichern, wenn Ihr Arbeitgeber diese Option anbietet. Erfragen Sie die Fristen dafür in Ihrer Personalabteilung.

Die Aufnahme der Familie erfolgt innerhalb von drei Monaten:

  • wenn der Arbeitgeber diese Option eingeräumt hat

  • nach Inkrafttreten des Versicherungsvertrages zwischen der Debeka und dem Arbeitgeber

  • nach Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft

  • nach der Geburt oder Adoption eines Kindes oder

  • nach erstmaliger Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

Nein, die Tarif-Option PlusCard Family umfasst immer die gesamte Familie. Dazu gehören Ehepartner/in bzw. Lebenspartner/in mit gleicher Wohnanschrift und die jeweiligen dem/r Partner/in zugehörigen Kinder (Eltern und Geschwister sind davon ausgenommen). Ausnahmen gelten, wenn kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht oder bereits private Zusatzversicherungen einzelner Angehöriger bestehen.

Nein, das ist nicht möglich. Der Versicherungsschutz der Familienangehörigen darf nicht umfassender sein als der des Mitarbeiters. Die ganze Familie (Ehegatte, Lebenspartner und Kind bzw. Kinder) müssen versichert werden. Familienmitglieder müssen alle im gleichen oder in einem günstigeren gleichen Tarif als der Mitarbeitende versichert sein.

Nein, jedes Familienmitglied wird abgesichert. Die sonst übliche Gesundheitsprüfung bei einer Krankenzusatzversicherung entfällt auch für die Familienangehörigen.

Neue Familienmitglieder müssen immer mit abgesichert werden, denn die Option PlusCard Family gilt nur für die ganze Familie. Bitte melden Sie Geburt/Adoption eines Kindes oder Ihre/n Partner/in nach Zusammenziehen oder Heirat Ihrer Personalabteilung.

Die Absicherung durch die PlusCard endet, wenn Sie das Unternehmen verlassen oder bei Eintritt in die Rente auch für die Familienangehörigen. Die PlusCards müssen an die Personalabteilung zurückgeben werden. PlusCard Inhaber:innen und Familienangehörige können innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung ihrer Versicherung, ihren Tarif in einen gleichartigen Versicherungsschutz von der Debeka überführen lassen. Eine Risikoprüfung (Gesundheitsfragen) ist nicht notwendig. Eine Anpassung der bisher gezahlten Beiträge, die grundsätzlich fortan Sie selbst tragen müssten, ist u.a. je nach neuem Leistungsumfang und Alter wahrscheinlich.

Für mehr Informationen wenden Sie sich an pluscard@debeka.de.

Bei einer Entbindung ist die Frau die Patientin. Somit werden Wahlleistungen für Sie abgerechnet und können von uns im Rahmen des jeweiligen Tarifs (je nach dem was versichert ist bis zur Höhe des Zwei- oder Einbettzimmers) erstattet werden.

Ist nur der Mann PlusCard versichert, werden die Kosten für ein Familienzimmer nicht übernommen.

Beim Rooming-In handelt es sich um die Mitaufnahme einer Begleitperson ohne medizinischen Grund. Da es sich nicht um eine Wahlleistung handelt, sieht die PlusCard keine Leistungen hierfür vor.

Ja, auf dieser sind ebenfalls der vollständige Name, das Geburtsdatum und die PlusCard-Nummer Ihres Arbeitgebers hinterlegt.

Es ist zu beachten, dass jeder auch eine entsprechende Service-Nummer der Debeka erhält, um Rechnungen einzureichen und erstattet zu bekommen. Die Service-Nummer finden Sie auf dem Begrüßungsschreiben der Debeka - oben rechts. Liegt Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vor, wenden Sie sich bitte an pluscard@debeka.de .

Sie können Ihre/n Partner/in absichern, sofern Sie die gleiche Wohnanschrift haben. Ehe ist keine Voraussetzung für die PlusCard Family.

Dann wird die Versicherung für diese Person (der/die geschiedene/getrennte Partner/in; das Kind, für das der Kindergeldbezug wegfällt) beendet. Alle weiteren Familienmitglieder bleiben versichert. Bitte melden Sie Scheidung/Trennung /Kindergeld der Personalabteilung.

Sie müssen diese Angehörigen nicht über die PlusCard absichern. Bitte geben Sie in Ihrer Anmeldung formlos an, ob Partner/in oder Kind eine private Krankenzusatzversicherung oder eine private Vollversicherung abgeschlossen hat, und dass diese Person/en somit nicht über die PlusCard abgesichert wird. Die Debeka behält sich vor, dies stichprobenhaft zu prüfen.

Solange Sie Anspruch auf Kindergeld haben und Ihr Kind das 19. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, gilt der PlusCard-Tarif für Kinder. Solange Sie Anspruch auf Kindergeld für ein Kind haben, welches das 19. Lebensjahr erreicht hat, gilt der Tarif für Erwachsene.

Ja, der Tarif kann monatlich angepasst werden. Bedenken Sie aber, dass Sie nur einmalig, innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrem eigenen Versicherungsbeginn, die Möglichkeit haben, die PlusCard Family abzuschließen. Eine Wiederanmeldung ist nach einer Abmeldung nicht möglich.

Nein.

Wenn Sie im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, bei dem Sie die PlusCard eingesetzt haben, eine Rechnung für die Leistungen bekommen, gibt es zwei Wege für die Kostenerstattung:

Online

Die Daten sind in einem Verschlüsselungsverfahren nach aktuellem Stand der Technik geschützt.

Rufen Sie www.debeka.de/leistungsauftrag-bkv auf.

Geben Sie Ihre Debeka-Servicenummer, die Sie zeitgleich mit dem Erhalt der PlusCard im Begrüßungsschreiben der Debeka erhalten haben und die weiteren persönlichen Daten ein.

Laden Sie die gescannte Rechnung mit Ihrer Bankverbindung hoch.

per Post

Laden Sie das Formular runter: https://wir-fuer-gesundheit.de/debeka-Leistungsauftrag

Füllen Sie das Formular aus. Schicken Sie das Formular mit Ihrer Bankverbindung an die Debeka.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: 0261 / 498-4511 oder Hauptverwaltung.LS@debeka.de

In der Regel wird die Rechnung für die Komfort-Zimmerzuschläge direkt zwischen Krankenhaus und Debeka abgerechnet. Sofern das nicht der Fall sein sollte, nutzen Sie die oben beschriebenen Wege.

Die Rechnung für die Versicherungsbeiträge geht immer an den Arbeitgeber.

Wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

Ja. Jeder PlusCard-Inhaber kann die Vorteilswelt nutzen.

Ja. Rufen Sie die kostenlose Service-Hotline unter 0800 800 53 00 an oder schreiben Sie eine E-Mail an service@wir-fuer-gesundheit.de. Die Mitarbeiter/innen der Service-Hotline helfen Ihnen, eine möglichst zeitnahe Terminvermittlung bei einem entsprechenden Facharzt oder einer Fachärztin, wenn Sie bei der Facharztterminsuche nicht weiterkommen.

Der Facharzt-Terminservice ist eine Serviceleistung im Rahmen Ihres PlusCard-Tarifes.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Überweisung

  • Fachbereich/Indikation

  • Ihre Kontaktdaten

  • Zeitliche Einschränkungen/Wünsche

  • Einverständnis, dass wir Ihre Daten an Arzt/Praxis weitergeben dürfen

Ja, dafür ist eine Registrierung erforderlich, um alle Vorteilspartner zu finden und Details zu den Sonderkonditionen zu erfahren. Zugleich können Sie sich für den Newsletter anmelden, um regelmäßig Neuigkeiten von "Wir für Gesundheit" zu erhalten.

Arbeitgebern steht es frei, die PlusCard Family anzubieten. Nur wenn der Arbeitgeber die PlusCard Family anbietet, kann die Familie abgesichert werden.

Nein. Die Absicherung Ihrer Familie ist einmalig und nur innerhalb der ersten drei Monate nach dem Erhalt Ihrer PlusCard möglich (oder nach Heirat/Zusammenziehen, Geburt, Adoption).

Alle Partnerkliniken von „Wir für Gesundheit“ findet man hier: https://www.wir-fuer-gesundheit.de/medizinische-partner/

Die PlusCard-Leistungen Einbett- / Zweibettzimmer, sowie die Chefarzt-/Wahlarztbehandlung werden in allen deutschen Krankenhäusern, die der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) beziehungsweise dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) unterliegen, erstattet. Das sind in der Regel Akutkrankenhäuser, die gesetzlich versicherte Patienten/innen behandeln. In Rehakliniken und reinen Privatkliniken erfolgt keine Erstattung.