FAQs für PlusCard-Inhaber*innen
Die PlusCard-Leistungen Einbett- / Zweibettzimmer, sowie die Chefarzt-/Wahlarztbehandlung werden in allen deutschen Krankenhäusern, die der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) beziehungsweise dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) unterliegen, erstattet. Das sind in der Regel Akutkrankenhäuser, die gesetzlich versicherte Patienten/innen behandeln. Bei reinen Privatkliniken erfolgt keine Erstattung.
Für Früh-Reha in Phase A und B (rehabilitative Komplextherapie) können Wahlleistungen der PlusCard übernommen werden. Bitte lesen Sie hierzu die nachfolgende Fragestellung.
Zusätzlich ermöglichen wir Ihnen in den ca. 440 Partnerkliniken des Netzwerkes für Qualitätsmedizin der „Wir für Gesundheit“ die bestmögliche Behandlungsqualität und eine fürsorgliche und komfortable Unterbringung.
Für Früh-Reha in Phase A und B (rehabilitative Komplextherapie) können Wahlleistungen der PlusCard übernommen werden. Zusatzleistungen der PlusCard im Rahmen einer rehabilitativen Komplextherapie in den Phasen A und B (sogenannte Früh-Reha) werden auf jeden Fall übernommen. Phase C der Rehabilitation gehört bereits zum „normalen“ Reha-Bereich, sobald, Sie, als Patient eine gewisse körperliche Fitness erreicht haben. - Falls Sie sich nicht sicher sind, in welcher Phase Sie sich befinden, sollten Sie zunächst in der zuständigen Klinik nachfragen. - Wenn weiterhin Unsicherheiten bestehen, können Sie vorab über den Link der Leistungseinreichung oder per E-Mail an das BKV-Team z.B. Arztberichte oder weitere Unterlagen gesandt werden, damit die Kollegen aus der Leistungsabteilung der Debeka den Anspruch im Einzelfall prüfen: Krankenhausaufenthalt | Debeka
„Wir für Gesundheit“ das Netzwerk für Qualitätsmedizin ist das größte deutsche Gesundheitsnetzwerk. Mit der PlusCard ermöglichen Arbeitgeber ihren Mitarbeiter/innen medizinische Versorgung auf höchstem Niveau, unabhängig von Alter, Branche und Einkommen. Die sonst übliche Gesundheitsprüfung entfällt. Es gibt keine Wartezeiten.
Die Leistungsvielfalt der PlusCard reicht vom attraktiven Basis-Angebot bis hin zum kompletten Vorsorge-Paket. Allen gemeinsam sind der Privatpatient/innen-Komfort, Facharzt-Terminservice und überdurchschnittlich hohe Behandlungsqualität.
Die PlusCard-Tarife sind Tarife zur betrieblichen Krankenversicherung vom Debeka Krankenversicherungsverein a.G. (Debeka). Die Debeka ist der Versicherungsgeber der PlusCard und der Kooperationspartner von Wir für Gesundheit. Das heißt über die gezahlten Versicherungsbeträge finanziert die Debeka die Leistungen Einbett-, Zweibettzimmer, Chefarzt-/Wahlarztbehandlung, Check-up prevent, Zweitmeinung.
Wir für Gesundheit mit seinen über 450 Partnerkliniken und über 1000 ambulanten Partnern unterscheidet sich durch verschiedene zusätzliche Serviceleistungen. Mit unserem besonderen „managed-care-Service“ – das bedeutet, mit der Vereinbarung von Facharztterminen, der Suche nach Experten sowie die Einholung einer medizinischen Zweitmeinung, bieten wir einen deutlichen Mehrwert. Dabei können wir auf die medizinische Expertise und unterstützende Kooperation unserer vertraglich gebundenen Qualitästpartner „Wir für Gesundheit“ zurückgreifen. Durch unser gut strukturiertes Kooperationsmanagement sind wir Ansprechpartner und Bindeglied zwischen Ihrem Arbeitgeber, dem Versicherungsgeber Debeka Krankenversicherungsverein a. G. (Debeka) und den Partnerkliniken, sowie ambulanten Partnern. Somit können wir schnell und gezielt, im Sinne unserer Arbeitgeberkunden und unserer PlusCard-Inhaber/innen bei auftretenden Fragen unterstützen. Wir stehen in direktem Austausch, sowohl mit den Leistungserbringern (Partnerkliniken) und der Debeka. Die Debeka verfügt über 100 Jahre Erfahrung als Versichertengemeinschaft. Führende Verbraucherzeitschriften und Wirtschaftsmagazine bestätigen immer wieder die hervorragende Qualität der Debeka.
Die Partnerkliniken des Qualitätsnetzwerks „Wir für Gesundheit“ zeichnen sich durch eine überdurchschnittlich hohe Behandlungsqualität, die jedes Jahr nachgewiesen wird, und besondere Komfortleistungen aus. PlusCard-Inhaber/innen profitieren, wenn sie sich in einer Partnerklinik behandeln lassen.
Alle Partnerkliniken von „Wir für Gesundheit“ findet man hier: https://www.wir-fuer-gesundheit.de/medizinische-partner/
Sie haben die Pluscard postalisch erhalten oder direkt durch Ihren Arbeitgeber übergeben bekommen. Nachdem Sie die Pluscard vom Anschreiben abgelöst haben, schauen Sie sich Ihre Pluscard in Ruhe an. Auf der Vorderseite befindet sich links unten Ihr Name. Bitte prüfen Sie gleich, ob er richtig geschrieben ist - wenn nicht, informieren Sie Ihre Personalabteilung. Die bestellt eine neue Karte für Sie. Ebenso verfahren Sie bei Verlust der Karte. Unten rechts auf der Karte befindet sich die PlusCard-Nummer. Hier gleich ein wichtiger Hinweis: Die PlusCard-Nummer ist nicht die Servicenummer, die Sie später zur Einreichung von Rechnungen benötigen. Die Servicenummer finden Sie auf Ihrem persönlichen Begrüßungsschreiben der Debeka. Auf das Begrüßungsschreiben gehen wir im weiteren Verlauf noch genauer ein. Auf der Rückseite der Karte befindet sich zentral die Telefonnummer der kostenfreien Wir für Gesundheit-Hotline zu Vereinbarung von Facharztterminen und zur Expertensuche, sowie zur Einholung einer Zweitmeinung. Oben rechts finden Sie Ihren Tarif, also die versicherte Zimmerwahlleistung und die eventuelle ärztliche Wahlleistung/Chefarztbehandlung. Verwahren Sie die PlusCard als zweite Karte bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherungskarte.
An der Stelle, an der Sie die PlusCard vom Anschreiben abgelöst haben ist nun ein QR-Code zu erkennen. Damit haben Sie die Möglichkeit Ihre PlusCard elektronisch im Wallet abzulegen und im Handy bei sich zu führen.
Neben den Krankenhausleistungen haben Sie als PlusCard-Inhaber/innen auch die Möglichkeit unsere Vorteilswelt zu nutzen. Dort profitieren Sie von unseren Vorteilspartnern und deren Rabatten und Sonderkonditionen. Dafür ist eine Registrierung unter www.wir-fuer-gesundheit.de/vorteilswelt erforderlich. Halten Sie hierfür bitte die PlusCard-Nummer (vorn unten rechts auf Ihrer PlusCard) bereit. Die Registrierung ist nur für die Vorteilswelt nötig, nicht für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Um Neuigkeiten rund um die PlusCard zu erfahren können Sie sich auch für den Newsletter anmelden.
Wenn Sie stationäre Leistungen in Anspruch nehmen möchten, vergewissern Sie sich auf der Rückseite Ihrer Karte zu den versicherten Leistungen, die oben rechts abgebildet sind. Um Missverständnissen vorzubeugen, können Sie uns auch gerne telefonisch kontaktieren. Wie sie mit Rechnungen zu stationären Aufenthalten zu verfahren haben, ist im weiteren Verlauf dieser FAQ´s beschrieben. Ebenso welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten, wenn Sie aus dem Unternehmen ausscheiden.
Sollte Ihr Arbeitgeber vertraglich die Family-Option bestätigt haben, ist es Ihnen möglich Familienmitglieder abzusichern. Alle wichtigen Informationen dazu finden sie im Anschluss zu diesem Fragenkatalog unter den FAQ´s Family. Bitte beachten Sie das Ihnen dazu mit Vertragsbeginn nur eine Frist von drei Monaten zur Verfügung steht.
Vor dem Versicherungsbeginn haben Sie ein Begrüßungsschreiben der Debeka erhalten. Bitte nehmen Sie es noch einmal zur Hand. Darin sind wichtige Informationen zum Handling der PlusCard, zu den Rahmenbedingungen dieser betrieblichen Krankenversicherung und zur Abrechnung von Krankenhausleistungen enthalten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie mit der folgenden Frage: „Wird mich die Debeka mich kontaktieren“
Vor der Übergabe der PlusCard haben Sie bereits postalisch ein Begrüßungsschreiben von der Debeka erhalten. Darin finden Sie, wie oben erwähnt, wichtige Informationen.
Für die Einrichtung Ihres Service-Kontos benötigt die Debeka ein Formular unterschrieben zurück, das eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung enthält. Das Formular trägt die Bezeichnung „Einwilligung in die Erhebung, Speicherung und Nutzung von Gesundheitsdaten zum Zweck der Leistungsbearbeitung im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung“. Dieses ist dem Begrüßungsschreiben beigefügt und sollte zeitnah ausgefüllt und unterschrieben an die Debeka zurückgesendet werden. Nur mit Ihrem Einverständnis können eingereichte Rechnungen auch erstattet werden.
Darüber hinaus darf die Debeka an ihre Bestandskunden laut Gesetz auch Informationen ohne deren spezielle Einwilligung verschicken. Wenn das nicht gewünscht ist, kann widersprochen werden.
In welchem Tarif Sie versichert sind können Sie der Anlage "Bescheinigung für den Versicherten" des Anschreibens zur bKV entnehmen.
Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht: service@wir-fuer-gesundheit.de
Sie finden Ihre Debeka-Servicenummer in dem Begrüßungsanschreiben, das Sie bezüglich der PlusCard von der Debeka vor dem Versicherungsbeginn erhalten haben. Liegt Ihnen die Nummer nicht vor, wenden Sie sich bitte an service@wir-fuer-gesundheit.de. Die Kollegen helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte beachten Sie, dass es nur eine Servicenummer pro Mitarbeitenden und Familie gibt. Dementsprechend kann nur eine Bankverbindung pro Servicenummer angegeben werden.
Für alle Fragen rund um die PlusCard, senden Sie bitte eine E-Mail an service@wir-fuer-gesundheit.de.
Für den kostenlosen Facharztterminservice rufen Sie bitte die Service-Hotline 0800 800 53 00, wenn Ihre eigene Suche erfolglos war.
Bei Fragen zu Rechnungen, kontaktieren Sie Bitte die Debeka: Nachricht senden | Debeka oder 0261 498-4780.
Rufen Sie die kostenfreie Service-Hotline unter 0800 800 53 00 an oder schreiben Sie eine E-Mail an service@wir-fuer-gesundheit.de. Die Mitarbeiter/innen der Service-Hotline helfen Ihnen, eine möglichst zeitnahe Terminvermittlung bei einem entsprechenden Facharzt oder einer Fachärztin, wenn Sie bei der Facharztterminsuche nicht weiterkommen.
Der Facharzt-Terminservice ist eine Serviceleistung im Rahmen Ihres PlusCard-Tarifes.
Wir benötigen von Ihnen:
- Überweisung
- Fachbereich/Indikation
- Ihre Kontaktdaten
- Zeitliche Einschränkungen/Urlaub
- Einverständnis, dass wir Ihre Daten an Arzt/Praxis weitergeben dürfen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht in Anspruch nehmen können ist es sehr wichtig diesen Termin abzusagen. Im Idealfall über die Nummer der Hotline. Alternativ können Sie auch direkt in der Praxis absagen oder schreiben eine E-Mail an kundenservice@wir-fuer-gesundheit.de
Damit ermöglichen Sie es, den Termin an anderen Patienten weiterzugeben.
Rufen Sie die kostenlose Service-Hotline unter 0800 800 53 00 an oder schreiben Sie eine E-Mail an zweitmeinung@wir-fuer-gesundheit.de. Die Mitarbeiter/innen der Service-Hotline helfen Ihnen, einen Facharzt oder einer Fachärztin, innerhalb des Wir für Gesundheit- Netzwerkes, mit der entsprechenden Expertise zu finden.
Wir benötigen von Ihnen:
- eine klare medizinische Fragestellung
- Fachbereich, Indikation für die Zweitmeinung
- vorhandene, vollständige Befunde und Laborberichte
- Ihre Kontaktdaten
- Einverständnis, dass wir Ihre Daten an Arzt/Praxis weitergeben dürfen
Wenn wir einen Arzt gefunden haben, informieren wir Sie darüber. Danach schicken Sie Ihre Unterlagen an den Arzt.
Alle Vorteilspartner und deren Sonderkonditionen finden Sie unter www.wir-fuer-gesundheit.de/vorteilswelt. Dafür ist eine Registrierung erforderlich. Halten Sie hierfür bitte die PlusCardnummer (Alt; unten rechts) vorn auf Ihrer PlusCard oder die Servicenummer (Neu; oben rechts) bereit. Die Registrierung ist nur für die Vorteilswelt nötig, nicht für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.
Bei Fragen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail: service@wir-fuer-gesundheit.de
Auf der Startseite von www.wir-fuer-gesundheit.de gibt es den Punkt "registrieren" oder gehen Sie über den Login-Bereich oben rechts. Ihre PlusCard-Nummer für die Registrierung finden Sie auf Ihrer PlusCard, auf der Vorderseite rechts unten. Diese geben Sie zusammen mit Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum und einer E-Mail-Adresse in der Registrierungsmaske ein. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, mit dem Sie Ihren Zugang freischalten können.
Nein, ab dem ersten Tag sind Sie leistungsberechtigt. Bitte denken Sie daran, wie oben beschrieben, die Einverständniserklärung zur Datenweitergabe zu unterschreiben. Für einen stationären Aufenthalt in einer Partnerklinik des Netzwerks oder in einer anderen deutschen Akutklinik reicht es, die PlusCard bei der Aufnahme vorzuzeigen. Wir empfehlen bei einer stationären Aufnahme darauf hinzuweisen, dass es sich bei der PlusCard um eine private Zusatzversicherung handelt. Die Kosten der vereinbarten Zusatzleistungen werden von der Debeka erstattet.
Eine Registrierung ist erforderlich, um - wie oben beschrieben - alle Vorteilspartner zu finden und Details zu den Sonderkonditionen zu erfahren. Zugleich können Sie sich für den Newsletter anmelden, um regelmäßig Neuigkeiten von "Wir für Gesundheit" zu erhalten.
Ja, ein Tarifwechsel ist grundsätzlich möglich. Kontaktieren Sie bitte in diesem Fall Ihre Personalabteilung. Eine Aufstockung ist einmalig möglich.
Nein, Ihr Arbeitgeber erhält keinerlei Informationen über die Nutzung Ihrer PlusCard.
Nein. Die Beitragszahlungen regelt auch während entgeltfreier Zeiten (z. B. Krankengeldbezug, Elternzeit) der Arbeitgeber. Für Sie besteht der volle tarifliche Versicherungsschutz unverändert fort. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber bitte frühzeitig darauf an.
Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Personalabteilung. Sie erhalten dann innerhalb von 4 bis 6 Wochen eine neue PlusCard. Ihr Versicherungsschutz bleibt trotzdem bestehen.
Sie können Ihre gesamte Familie über PlusCard Family absichern, wenn Ihr Arbeitgeber diese Option anbietet. Es muss immer die gesamte Familie abgesichert werden. Erfragen Sie die Fristen dafür in Ihrer Personalabteilung. Bitte lesen Sie dazu auch unseren FAQ Family im Anschluss.
Als Privatversicherte/r oder Zusatzversicherte/r können Sie abhängig von Ihrem Vertrag diesen ggf. teilweise ruhend stellen oder sich - wenn Sie den PlusCard-Tarif nutzen - von Ihrer Versicherung das Tagesgeld für Nichtinanspruchnahme auszahlen lassen. Einzelheiten sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer jeweiligen Versicherung abstimmen.
Nein, die PlusCard-Tarife umfassen bei einem stationären Aufenthalt je nach Tarif die Unterbringung in einem Zweibett- oder Einbettzimmer, mit oder ohne Chefarztbehandlung.
Diagnosen für eine stationäre Psychotherapie sind nicht ausgeschlossen. Die Wahlleistungen können aber nur in Akutkliniken in Anspruch genommen werden, die der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) beziehungsweise dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) unterliegen. Die medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt. Das sind in der Regel Akutkrankenhäuser, die gesetzlich versicherte Patienten/innen behandeln. In Rehakliniken und reinen Privatkliniken erfolgt keine Erstattung.
Nein, diese gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10 Euro pro Tag ist unabhängig von den PlusCard-Tarifen.
Nein.
Nein.
Die Absicherung durch die PlusCard endet, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Die PlusCard müssen Sie Ihrer Personalabteilung zurückgeben. Das gilt auch für Ihre versicherten Familienmitglieder.
PlusCard-Inhaber/innen, können innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung ihrer Versicherung, ihren Tarif in einen vergleichbaren Versicherungsschutz von der Debeka überführen lassen. Eine Risikoprüfung (Gesundheitsfragen) entfällt. Eine Anpassung der bisher gezahlten Beiträge, die grundsätzlich fortan Sie selbst tragen müssten, ist u.a. je nach neuem Leistungsumfang und Alter wahrscheinlich.
Wenn Sie im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, bei dem Sie die PlusCard eingesetzt haben, eine Rechnung für die Leistungen bekommen, gibt es zwei Wege für die Kostenerstattung:
Online
Die Daten sind in einem Verschlüsselungsverfahren nach aktuellem Stand der Technik geschützt.
Rufen Sie https://www.debeka.de/leistungsauftrag-bkv auf.
Geben Sie Ihre Debeka-Servicenummer, die Sie zeitgleich mit dem Erhalt der PlusCard im Begrüßungsschreiben der Debeka erhalten haben und die weiteren persönlichen Daten ein.
Laden Sie die gescannte Rechnung mit Ihrer Bankverbindung hoch.
per Post
Laden Sie das Formular runter: https://wir-fuer-gesundheit.de/debeka-Leistungsauftrag
Füllen Sie das Formular aus. Schicken Sie das Formular mit Ihrer Bankverbindung an die Debeka.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: 0261 498-4780 oder Hauptverwaltung.LS@debeka.de
Wir empfehlen eine handschriftliche Notiz auf dem Rechnungsbeleg: „Bitte direkt an den Rechnungsausteller erstatten.“ Somit haben Sie keinen weiteren Aufwand.
In dem Fall liegt es oft daran, dass die Ihnen bei Versicherungsbeginn übermittelte „Einverständniserklärung zu Verarbeitung Ihrer Daten“ nicht von Ihnen unterschrieben an die Debeka zurückgesandt wurde. Sollte Ihnen Diese nicht vorliegen kontaktieren Sie bitte die Debeka und fordern eine neue Einverständniserklärung an und unterschreiben Sie die neue Einverständniserklärung. Gerne können Sie das alternativ auch digital unter folgendem Link ausfüllen und abschicken: www.debeka.de/bkvcheckin
Sind Sie der Arbeitnehmer ist Ihre Personennummer immer die 01.
Um im Leistungsfall eingereichte Rechnungen zu speichern und zu verarbeiten oder Anfragen von Krankenhäusern zur Kostenübernahme und Abrechnung zu beantworten, benötigen wir Ihre Zustimmung. Und damit wir Ihnen Ihre Rechnungen schnell und einfach erstatten können, benötigen wir Ihre Kontodaten.
Dazu können Sie bequem online den Check-in zur bKV durchführen. Bitte halten Sie dazu Ihr bKV-Anschreiben der Debeka bereit. Jetzt einchecken!
Ihre zweistellige Personennummer finden Sie auf dem Anschreiben zur bKV.
Sind Sie Arbeitnehmer ist Ihre Personennummer immer die: 01
Sind Sie Familienmitglied und liegt Ihnen das Formular nicht vor, wenden Sie sich Bitte direkt an die Debeka: pluscard@debeka.de
In der Regel wird die Rechnung für die Komfort-Zimmerzuschläge direkt zwischen Krankenhaus und Debeka abgerechnet. Sofern das nicht der Fall sein sollte, nutzen Sie die oben beschriebenen Wege. Halten Sie dafür auch Ihre Debeka-Servicenummer an, die Sie zeitgleich mit dem Erhalt der PlusCard im Begrüßungsschreiben der Debeka erhalten haben. Für die ärztlichen Wahlleistungen erhalten Sie eine Rechnung an Ihre Privatadresse. Verfahren Sie bitte damit wie oben beschrieben.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) finden Sie hier. Außerdem finden Sie hier die Tarifbedingungen der PlusCard comfort, PlusCard select, PlusCard premium und PlusCard prevent.
Nein. Der bKV-Vertrag wird zwischen Ihrem Arbeitgeber und der Debeka geschlossen. Ihr Arbeitgeber kann als Versicherungsnehmer mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres den Gruppenvertrag kündigen.
Wollen Sie die Leistungen der bKV nicht nutzen, informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber darüber.
Sie müssen in diesem Fall nichts weiter veranlassen. Ihr Arbeitgeber informiert uns über das Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses, damit wir den bKV-Tarif abmelden können. Weitere Informationen erhalten Sie dann separat von uns.
Sie haben schon einen vergleichbaren Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie ihn über diese betriebliche Krankenversicherung informieren müssen. Sie sind bereits bei der Debeka krankenversichert? Sprechen Sie uns einfach an! bkv@debeka.de