FAQ für Arbeitgeber

FAQs für Arbeitgeber

Gerne können Sie bei der kostenlosen Service-Hotline 0800 800 53 00 anrufen oder eine E-Mail an service@wir-fuer-gesundheit.de schreiben.

Der Debeka Krankenversicherungsverein a. G. ist der Versicherungsgeber der PlusCard. Das heißt über Ihre Versicherungsbeträge finanziert die Debeka die Leistungen Einbett-, Zweibettzimmer, Chefarzt-/Wahlarztbehandlung, Check-up prevent, Zweitmeinung.

Arbeitgeber:innen, die ihren Mitarbeiter:innen die PlusCard Family-Option anbieten, positionieren sich als sozial verantwortungsvolles, als fürsorgliches und als besonders familienfreundliches Unternehmen.

Als Arbeitgeber:in müssen Sie lediglich die Mitarbeiter:innen und deren Familienmitglieder, die die Option PlusCard Family nutzen möchten und den gewünschten Tarif an uns übermitteln.

Innerhalb der ersten drei Monate

- nach Vertragsabschluss,

- nach Heirat/Zusammenziehen von Lebenspartner:innen oder

- nach Geburt/Adoption eines Kindes.

Sie haben die Wahl. Entweder Sie ziehen die Beiträge vom Nettolohn des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin ab (arbeitnehmerfinanziert), oder Sie übernehmen die Beiträge als Arbeitgeberleistung.

Mitversichert werden der oder die Ehepartner:in oder Lebenspartner:in mit gleicher Wohnanschrift und alle Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.

Nein, die Tarif-Option PlusCard Family umfasst immer die gesamte Familie (Ehepartner:in/Lebenspartner:in mit gleicher Wohnanschrift und die Kinder). Ausnahmen bestehen, wenn Kinder keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben oder bereits private Zusatzversicherungen einzelner Angehöriger bestehen.

Wenn ein:e PlusCard-Inhaber:in in Elternzeit oder Sabbat-Jahr geht und für diese Zeit kein Gehalt ausbezahlt wird, können die Kosten für die PlusCard/PlusCard Family nicht mehr vom Lohn einbehalten werden. Wir empfehlen für diesen Fall, mit dem/der Mitarbeiter:in ein SEPA-Mandat einzurichten, damit die PlusCard-Absicherung weiterhin besteht. Alternativ kann der/die PlusCard-Inhaber:in auch abgemeldet werden und nach der Rückkehr aus Sabbat-Jahr/Elternzeit wieder angemeldet werden.

Die Möglichkeit einer „Abmeldung während Sabbat-Jahr/Elternzeit“ besteht für alle PlusCard-Inhaber:innen. Bitte schicken Sie zu dieser Abmeldung eine kurze Info per E-Mail an firmenservice@wir-fuer-gesundheit.de. Nur damit akzeptiert die Debeka eine spätere erneute Anmeldung. (Denn grundsätzlich gibt es die Frist zur Anmeldung der Familienangehörigen.)

Die Meldungen werden von „Wir für Gesundheit“ bearbeitet, nicht von der Debeka. Bitte nehmen Sie die Meldungen daher ausschließlich im PlusCard-Verwaltungstool (Pluto) vor. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an firmenservice@wir-fuer-gesundheit.de