FAQ

FAQs für PlusCard-Inhaber*innen

Ab dem 1. Juli 2022 gilt die PlusCard in allen deutschen Krankenhäusern erstattet, die der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) beziehungsweise dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) unterliegen. (Das sind in der Regel Akutkliniken, die gesetzlich versicherte Patien:innen behandeln.) In Rehakliniken und Kliniken, die ausschließlich Selbstzahler:innen und rein privatversicherte Patient:innen behandeln, erfolgt keine Erstattung.

Die Partnerkliniken des Qualitätsnetzwerks „Wir für Gesundheit“ zeichnen sich durch eine überdurchschnittlich hohe Behandlungsqualität und besondere Komfortleistungen aus. Diese Qualität überprüfen wir regelmäßig. PlusCard-Inhaber:innen profitieren davon, wenn sie sich in einer Partnerklinik behandeln lassen. Daher koordinieren wir nur Termine mit Partnerkliniken.

Kontaktieren Sie gerne die Service-Hotline unter 0800 800 53 00. 

Gerne können Sie bei der kostenlosen Service-Hotline 0800 800 53 00 anrufen oder eine E-Mail an service@wir-fuer-gesundheit.de schreiben.

Rufen Sie die kostenlose Service-Hotline unter 0800 800 53 00 an oder schreiben Sie eine E-Mail an service@wir-fuer-gesundheit.de. Die Mitarbeiter:innen der Service-Hotline helfen Ihnen, einen Termin bei einem Facharzt oder einer Fachärztin innerhalb des Netzwerkes zu finden.

Alle Vorteilspartner und deren Sonderkonditionen finden Sie unter www.wir-fuer-gesundheit.de/vorteilswelt. Dafür ist eine Registrierung erforderlich.

Auf der Startseite von www.wir-fuer-gesundheit.de gibt es den Punkt "registrieren" oder gehen Sie über den LogIn-Bereich oben rechts. Ihre Arbeitgebernummer oder auch PlusCard-Nummer für die Registrierung finden Sie auf Ihrer PlusCard auf der Vorderseite rechts unten. Diese geben Sie zusammen mit Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum und einer E-Mail-Adresse in der Registrierungsmaske ein. Schon erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, mit dem Sie Ihren Zugang freischalten müssen.

Für einen stationären Aufenthalt in einer Partnerklinik des Netzwerks oder in einer anderen deutschen Akutklinik reicht es, die PlusCard bei der Aufnahme vorzuzeigen. Eine Registrierung ist erforderlich, um alle Vorteilspartner zu finden und Details zu den Sonderkonditionen zu erfahren. Zugleich können Sie sich für den Newsletter anmelden, um regelmäßig Neuigkeiten von "Wir für Gesundheit" zu erhalten.

Ja, ein Tarifwechsel ist grundsätzlich möglich. Kontaktieren Sie bitte in diesem Fall Ihre Personalabteilung.

Ihr Arbeitgeber erhält keinerlei Informationen über die Nutzung Ihrer PlusCard.

Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Personalabteilung. Sie erhalten dann eine neue PlusCard.

Sie können Ihre gesamte Familie über PlusCard Family absichern, wenn Ihr Arbeitgeber diese Option anbietet. Erfragen Sie dies bitte zeitnah in Ihrer Personalabteilung. Mehr zur PlusCard Family (Tarife, Leistungen etc.) finden Sie hier.

Nein, das ist nicht möglich. Sie können Ihre Familienmitglieder alle im gleichen oder in einem günstigeren Tarif als sich selbst absichern. 

Nein, jedes Familienmitglied wird abgesichert. Die sonst übliche Gesundheitsprüfung bei einer Krankenzusatzversicherung entfällt auch für die Familienangehörigen.

Neue Familienmitglieder müssen immer mit abgesichert werden, denn die Option PlusCard Family gilt nur für die ganze Familie. Bitte melden Sie Geburt/Adoption eines Kindes oder Ihre:n Partner:in nach Zusammenziehen oder Heirat Ihrer Personalabteilung.

Neue Familienmitglieder müssen immer mit abgesichert werden, denn die Option PlusCard Family gilt nur für die ganze Familie. Bitte melden Sie Geburt/Adoption eines Kindes oder Ihre:n Partner:in nach Zusammenziehen oder Heirat Ihrer Personalabteilung.

Als Privatversicherte:r oder Zusatzversicherte:r können Sie abhängig von Ihrem Vertrag diesen ggf. teilweise ruhen oder sich - wenn Sie den PlusCard-Tarif nutzen - von Ihrer Versicherung das Tagesgeld für Nichtinanspruchnahme auszahlen lassen. Einzelheiten sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer jeweiligen Versicherung abstimmen.

Nein, die PlusCard-Tarife umfassen bei einem stationären Aufenthalt je nach Tarif die Unterbringung in einem Zweibett-  oder Einbettzimmer, mit oder ohne Chefarztbehandlung.

Nein, diese gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10 Euro pro Tag ist unabhängig von den PlusCard-Tarifen.

Die Absicherung durch die PlusCard endet, wenn Sie das Unternehmen verlassen oder bei Eintritt in die Rente. Die PlusCard müssen Sie Ihrer Personalabteilung zurückgeben.

 

Auch Familienmitglieder, die eine PlusCard haben, können innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung ihrer Versicherung, ihren Tarif in einen gleichartigen Versicherungsschutz von der Debeka überführen. Eine Risikoprüfung (Gesundheitsfragen) ist nicht notwendig. Eine Anpassung der bisher gezahlten Beiträge, die grundsätzlich fortan Sie selbst tragen müssten, ist u.a. je nach neuem Leistungsumfang und Alter möglich. Die PlusCards müssen zurückgeben werden.

Für mehr Informationen wenden Sie sich an service@wir-fuer-gesundheit.de.

Der Debeka Krankenversicherungsverein a. G. ist der Versicherungsgeber der PlusCard. Das heißt über Ihre Versicherungsbeträge finanziert die Debeka die Leistungen Einbett-, Zweibettzimmer, Chefarzt-/Wahlarztbehandlung, Check-up prevent, Zweitmeinung.

Die Debeka kontaktiert Sie in der Regel kurz nach Beginn Ihrer Absicherung mit der PlusCard. Die Debeka benötigt eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten, die sie mit dem ersten Schreiben abfordert. Darüber hinaus darf die Debeka an ihre Bestandskunden laut Gesetz auch Informationen ohne spezielle Einwilligung verschicken. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie dem ganz einfach widersprechen.

Wenn Sie im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, bei dem Sie die PlusCard eingesetzt haben, eine Rechnung für die Leistungen bekommen, gibt es zwei Wege für die Kostenerstattung:

  1. Online

(Die Daten sind in einem Verschlüsselungsverfahren nach aktuellem Stand der Technik geschützt.)

  • Rufen Sie www.debeka.de/leistungsauftrag-bkv auf.
  • Geben Sie Ihre Debeka-Servicenummer und die weiteren persönlichen Daten ein.
  • Laden Sie die gescannte Rechnung mit Ihrer Bankverbindung hoch.

2. Per Post

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: 0261 / 498-4511 oder Hauptverwaltung.LS@debeka.de

Sie finden Ihre Debeka-Servicenummer in den Anschreiben, die Sie bezüglich der PlusCard von der Debeka erhalten haben. Liegt Ihnen die Nummer nicht vor, wenden Sie sich gern an pluscard@debeka.de.

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) finden Sie hier. Außerdem finden Sie hier die Tarifbedingungen der PlusCard comfort, PlusCard select, PlusCard premium und PlusCard prevent.