Was haben Arbeitgeber mit den gesunden Zähnen ihrer Mitarbeiter*innen zu tun?
Wenn wir in die Menschheitsgeschichte schauen, ist der Abschnitt, in dem Menschen fast ihr ganzes Leben lang in einen Apfel beißen können, winzig klein. Wobei vermutlich schon tausende Jahre vor Christus kariöse Zähne aufgebohrt wurden. Wie schmerzhaft diese Prozedur war, ist dabei nicht überliefert.
Der Verein für Zahnhygiene - Initiator des Tages der Zahngesundheit - hat dieses Jahr unter dieses Motte gestellt: „Gesund beginnt im Mund“- Dabei dreht sich alles um die Parodontitis. Als solche wird eine bakterielle Entzündung des Zahnfleisches bezeichnet, die Zahnfleischschwund verursachen kann. Um dem vorzubeugen, ist es wichtig, die Zähne regelmäßig und gründliche zu pflegen sowie professionell kontrollieren und reinigen zu lassen.
Die Kosten einer behandlungsbedürftigen Parodontitis übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung, wenn eine Zahnfleischtaschentiefe von 4,0 mm oder mehr besteht. Welche weiteren Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und unter welchen Bedingungen, listet die Verbraucherzentrale hier auf.
Wenn Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, müssen Patient*innen mitunter tief in die Tasche greifen. Laut Verband der privaten Krankenkassen (pKV) mussten Versicherte im Jahr 2019 bis zu 1.228 Euro selbst tragen.
Immer mehr Menschen schließen eine Zahnzusatzversicherung ab
Immer mehr Deutsche beugen dem vor. Das zeigen Zahlen des Verbands der privaten Krankenkassen: Zwischen 2009 und 2019 ist die Gesamtzahl der Versicherten mit einem Zahnzusatztarif um 32,4 Prozent angestiegen – von 12,4 Mio. Zusatzversicherten im Jahr 2009 auf 16,4 Mio. in 2019 (Quelle). Solche Zahnzusatztarife stocken die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf, sodass Versicherte weniger zuzahlen müssen.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeiter*innen Zahnzusatztarife auch im Rahmen der betrieblichen Krankenzusatzversicherung (bKV) ermöglichen. Diese sind (weil Gruppenvertrag) in der Regel deutlich günstiger, als ein privater Tarif. Außerdem fällt meistens sogar die Gesundheitsprüfung weg. Ein großer Vorteil der betrieblichen Zahnzusatztarife der Debeka ist, dass prozentual die Kosten des Gesamtrechnungsbetrags erstattet werden. Häufig ist es nämlich so, dass der Erstattung lediglich jener Betrag zugrunde gelegt wird, von dem der gesetzliche Anteil bereits abgezogen ist.
Hier finden Sie eine Übersicht, einiger betrieblicher Zahnzusatztarife unseres Partners Debeka Krankenversicherungsverein a. G..