Arbeitgeber-Benefits - Ein Blick zurück nach vorne
Der „War for Talents“ ist in der Mitte der Arbeitswelt angekommen. In fast allen Bereichen, vom Beamten bis zum Krankenpfleger wird qualifiziertes Personal händeringend gesucht. Der Corona-Lockdown hat in bestimmten Bereichen wie z.B. in der Gastronomie das Problem noch einmal deutlich verschärft. Was können Unternehmen tun? Unser Kooperationspartner commodis zeigt Lösungsansätze auf.
Das Problem und die Lösungsansätze sind vielfältig; ein Patentrezept gibt es nicht. Aber eines ist klar: Es geht nicht nur um den Wettbewerb um Berufseinsteiger*innen. Es geht auch um die Abwerbung bei der der Konkurrenz. Das Institut für Weltwirtschaft aus Kiel bezeichnet die Arbeitsmarktlage für Arbeitnehmer*innen so gut wie seit 30 Jahren nicht mehr. „Deshalb buhlen Unternehmen künftig so stark um Mitarbeiter wie seit Jahrzehnten nicht mehr,“ weiß Institutschef Gabriel Felbermayr zu berichten.
Dabei ist das grundlegende Problem schon seit langem bekannt: die Wenigsten wissen, dass „War for Talents“ der Titel einer McKinsey Studie aus dem Jahr 2001 ist. Heute, 20 Jahre später, erlebt aufgrund des Fachkräftemangels ein Konzept eine Renaissance, das vor über 40 Jahren unter dem Stichwort „Cafeteria- Vergütung“ bekannt wurde. Der Grundgedanke war und ist, dass
ein*e Mitarbeiter*in sich ganz wie in einer Kantine sein/ihr Menü, will heißen sein/ihr Benefit-Paket, selbst zusammenstellen kann.
Fast alle Cafeteria-Projekte sind seinerzeit in Deutschland gescheitert. Der administrative Aufwand für individuelle Benefit-Pakete war einfach zu hoch – nicht zuletzt aufgrund des komplexen deutschen Lohnsteuerrechts. Dieser Nachteil wird nun zum Vorteil: Durch steuerliche Sonderregelungen können Arbeitgeber und Mitarbeiter* innen mit Benefits, je nach Gehaltssituation, bis zu 50% gegenüber einer reinen Gehaltszahlung einsparen. Der eigentliche Charme von Benefits liegt jedoch in der emotionalen Bindung.
Kleine Geschenke erhalten die (Mitarbeiter*innen-)Freundschaft. Anders als früher bieten heute digitale Lösungen neue Gestaltungsmöglichkeiten für die „Cafeteria 2.0“. Wie immer steckt der Teufel im (lohnsteuerlichen) Detail: Es braucht eine Menge Fachwissen und Geduld, um eine „zu Ende gedachte“ Plattform-Lösung für Unternehmen jeder Größenordnung anzubieten zu können.
Fazit: Die Zeit ist reif für eine Flexibilisierung der Arbeitswelt. Das betriff nicht nur, aber auch, Arbeitgeber-Benefits, die gegenüber
einer reinen Gehaltserhöhung eine stärkere Bindungswirkung bei geringeren Kosten entfalten. Noch vor 10 Jahren waren flexible
Benefits nur mit hohen Kosten in Großkonzernen realisierbar. Heute sind dank Cloud-Technologie solche Lösungen auch für kleine und mittelständische Unternehmen wirtschaftlich einsetzbar.
Unser Kooperationspartner commodis
Das Inhaber geführte Unternehmen mit Sitz in Ratingen bei Düsseldorf kann mit seiner flexBEN© Plattform gleich drei Alleinstellungsmerkmale für sich reklamieren:
• commodis ist exklusiver Kooperationspartner von Bonvoyo, dem Mobilitätsbudget der Deutschen Bahn, verfügbar für alle Arbeitgeber in Deutschland und gerade auf dem ITS Kongress in Hamburg der Weltöffentlichkeit präsentiert.
• commodis ist aktuell der einzige Benefit Manager mit einer Online-Schnittstelle ins Rechenzentrum der DATEV. Die Versteuerungsdaten aus der Dynamic Tax Engine© können mir nur wenigen Mausklicks direkt in die Gehaltsabrechnung übernommen werden.
• commodis bietet seinen Kund*innen als einziges System eine Voll-Integration der Rabatt-Angebote von Mitarbeitervorteile. de, einer Tochter der Degussa-Gruppe. Mitarbeiter-*innen haben in einer Plattform Zugriff auf das Beste beider Benefit Welten.
Das ändert sich zum Januar 2022
In der Benefit-Szene waren in der Vergangenheit wiederaufladbare Bezahlkarten sehr beliebt, mit denen Mitarbeiter*innen beliebige Einkäufe bezahlen konnten. Diesem „Geldsurrogat“ – so das einschlägige BFH Urteil – macht der Gesetzgeber nun den Garaus: Ab 1. Januar 2022 sind diese Bezahlkarten nur noch in eng gefassten Grenzen steuerfrei.
Eine mögliche Alternative sind digitale Gutscheine, wie sie Mitarbeiter*innen auf der flexBEN© Plattform beziehen können. Jedoch wird auch hier die Messlatte höher gelegt: Nicht jeder Gutschein qualifiziert sich als steuerfreier Sachbezug. Um ihren Kund*innen auch in dieser unübersichtlichen Situation Rechtssicherheit zu bieten, lässt commodis die Gutscheine anhand der gesetzlichen Kriterien von Steuerexpert*innen prüfen und dokumentieren. Darüber hinaus besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, sich eine Muster-Anrufungsauskunft herunterzuladen und sich vom zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerfreiheit des gewählten Gutscheinpaketes bestätigen zu lassen.